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Aktueller Hygieneplan

05.03.2022

Hygieneplan Corona der Grundschule „F. A. Nobert“ aktualisiert am 07.03.2022

  1. Bei Auftreten einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik dürfen betroffene Personen die Schule nicht betreten. Eine unverzügliche Information darüber hat an die Schulleitung zu erfolgen. Beim Auftreten dieser Symptome (Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Störungen des Geruchs- und Geschmackssinnes, Durchfall, Erbrechen) ist entsprechend der Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatikdes (ARE) vorzugehen.

  2. Grundsätzlich gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern.
    In Unterrichtsräumen sind grundsätzlich keine Mindestabstände routinemäßig einzufordern.

  3. Grundsätzlich hat jede Person, die sich in Schulgebäuden oder in und auf allen schulischen Anlagen aufhält, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
    Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Schüler*innen im Unterricht ist an ihrem Sitzplatz aufgehoben. Die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bleibt jedoch ausdrücklich bestehen.

    Bei der Schülerbeförderung sind hinsichtlich des Tragens einer Maske die Regelungen der Corona-LV M-V in der aktuellen Fassung zu beachten.

  4. Für den Aufenthalt im Freien ist der Mindestabstand für Schüler*innen und schulzugehörige Personen aufgehoben.

  5. Eine Bildung von definierten Gruppen ist nicht mehr notwendig.

  6. Ein Betreten der Unterrichtsräume durch andere Personen ist während der Anwesenheit der Schüler*innen zu vermeiden.

  7. Die Einbindung externer Personen zur Umsetzung des Unterrichts und Sicherstellung des Schulalltages (Medizinischer Dienst) ist nachvollziehbar zu dokumentieren (Kontaktfenster Sektretariat).
    Lehrer-Elterngespräche sind telefonisch oder digital durchzuführen. Nur in dringenden Fällen sind diese Gespräche in direktem Kontakt vor Ort unter Einhaltung der 3-G-Regelung zu führen. Weiterhin ist das Kontaktformular durch die Eltern auszufüllen.

  8. Ein negatives Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ist für alle Personen Voraussetzung für die Teilnahme an den Präsenzangeboten der Schule. Die Testung ist dreimal wöchentlich jeweils am Montag, am Mittwoch und am Freitag verpflichtend. Es gilt weiter der Beschluss der Schulkonferenz vom 13.04.2021 über die kostenlose Selbsttestung der Schüler*innen in der Häuslichkeit.

    Von der Testung ausgenommen sind vollständig geimpfte Personen. Der Nachweis darüber ist entsprechend der 3-G-Regelung zu erbringen.

  9. Eltern verabschieden sich vor dem Schulhof von ihren Kindern. Eltern betreten die Schule weiterhin grundsätzlich nicht und melden sich bei Bedarf über das Kontaktfenster im Sekretariat.

  10. Alle schulfremden Personen haben sich im Sekretariat anzumelden, ihren Status entsprechend der 3-G-Regelung nachzuweisen und in eine Besucherliste einzutragen.

  11. Vor Beginn des Unterrichts werden die entsprechenden Räume von den Lehrern mehrere Minuten stoßgelüftet.  Während des Unterrichts hat im zeitlichen Abstand von 20 Minuten für etwa 3 bis 5 Minuten Dauer ein Stoßlüften (Fenster weit öffnen) der Räume zu erfolgen, in den Pausen ein Querlüften (Durchzug) der Räume. Es ist darauf zu achten, dass beim Öffnen der Fenster keine Gefahren für die Schüler*innen entstehen.

  12. Im Klassenraum angekommen, waschen sich die SuS zunächst die Hände. Weiterhin erfolgt das Händewaschen mindestens vor dem Essen, nach dem Toilettengang und nach der Hofpause. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Hände gründlich mit Seife mindestens 20 Sekunden gewaschen werden. Alle Regionen der Hand sind hierbei zu säubern (auch an die Fingerspitzen und Handaußenkanten denken). Für die Umsetzung dieser Maßnahme ist das Lehrpersonal verantwortlich.

  13. Direkte körperliche Kontakte sind auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Begrüßungsrituale mit körperlicher Nähe sind zu unterlassen.

  14. Mit den Händen ist nicht ins Gesicht zu fassen. Beim Husten und Niesen ist der größtmögliche Abstand zu anderen Personen zu halten, sowie sich nach Möglichkeit wegzudrehen. Es ist in die Armbeuge zu niesen oder zu husten. Papiertaschentücher sind nur einmalig zu benutzen und sofort zu entsorgen.

  15. Der Sportunterricht kann in denjenigen Klassenstufen durchgeführt werden, die in Präsenz unterrichtet werden. Die Regelungen des Hygieneplans sind einzuhalten. Auch der Schwimmunterricht kann in Abhängigkeit der personellen Gegebenheiten und unter Beachtung der festgelegten Hygienemaßnahmen der Schwimmstätte stattfinden, wenn die Corona-Landesverordnung die Nutzung der Schwimmstätten für den schulischen Schwimmunterricht nicht ausschließt.

  16. Der Musikunterricht sowie der Unterricht im Fach Darstellendes Spiel können innen und im Freien ohne Auflagen stattfinden. Auf den Umgang mit Blasinstrumenten wird verzichtet.

 

05.03.2022  gez. B. Roßmann                 gez. B. Ramisch 

Datum         Schulleitung                          Sicherheitsbeauftragte