Hygieneplan Corona der Grundschule „F. A. Nobert“ ab 15.09.2020
1. SuS mit Atemwegserkrankungen und Erkältungen bleiben zu
Hause.
2. Eltern verabschieden sich vor dem Schulhof von ihren
Kindern. Eltern betreten die Schule weiterhin grundsätzlich
nicht und melden sich bei Bedarf über das Fenster im
Sekretariat.
3. Bei notwendigen Kontakten im Schulhaus sowie auf dem
Schulgelände ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
für alle Besucher (Eltern, externe Lehrkräfte, Pflegedienst,
Handwerker, Dienstleister …) verpflichtend. Alle
schulfremden Personen haben sich im Sekretariat
anzumelden und in eine Besucherliste einzutragen.
4. Bei Lehrer-Eltern-Gesprächen ist ein Kontaktformular
durch die Eltern auszufüllen.
5. Auch für jegliches Personal ist das Tragen einer Mund-Nase-
Bedeckung außerhalb des Unterrichts in den Schulgebäuden
sowie auf dem Schulgelände, wenn der Mindestabstand
von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann,
verpflichtend.
6. Wird innerhalb der Schulgebäude oder jedweder schulischer
Anlage der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
vorsätzlich nicht nachgekommen, darf die Schulleitung die
Person sofort und für die Dauer des Kalendertages des
Schulgeländes verweisen. Diese Befugnis kann übertragen
werden.
7. An der Haltestelle sowie bei der Beförderung zum
Sportunterricht mit den Bussen ist sowohl von SuS als auch
vom pädagogischen Personal eine Mund-Nase-Bedeckung zu
tragen.
8. Vor Beginn des Unterrichts werden die entsprechenden
Räume von den Lehrern mehrere Minuten stoßgelüftet.
9. Der Zugang der SuS erfolgt zwischen 07:20 Uhr – 0:.30 Uhr
über die Treppe „Haupteingang“ und über den „Parkplatz
Hort“, um den Mindestabstand von 1,50 m möglichst
gewährleisten zu können.
10. Die SuS begeben sich unverzüglich und ohne Zwischenhalt in
ihre Räume.
11. Im Klassenraum angekommen, waschen sich die SuS
zunächst die Hände.
12. Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind nicht
erlaubt.
13. Weiterhin erfolgt das Händewaschen mindestens vor dem
Essen, nach dem Toilettengang und nach der Hofpause.
Hierbei ist darauf zu achten, dass die Hände gründlich mit
Seife mindestens 20 Sekunden gewaschen werden. Alle
Regionen der Hand sind hierbei zu säubern (auch an die
Fingerspitzen und Handaußenkanten denken).
14. Mit den Händen ist nicht ins Gesicht zu fassen. Beim Husten
und Niesen ist der größtmögliche Abstand zu anderen
Personen zu halten, sowie sich nach Möglichkeit
wegzudrehen. Es ist in die Armbeuge zu niesen oder zu
husten. Papiertaschentücher sind nur einmalig zu benutzen
und sofort zu entsorgen.
15. Für die regelmäßige tägliche Reinigung von Türklinken,
Lichtschaltern, Tastaturen, Griffen und Arbeitstischen sind die
Lehrkräfte verantwortlich. Hierbei dürfen SuS unterstützen.
16. Türklinken sind so wenig wie möglich und wenn, nicht mit der
ganzen Hand zu betätigen.
17. Alle Schülerinnen und Schüler der Zentralen Grundschule „F.
A. Nobert“ Barth gehören zu einer definierten Gruppe. Somit
werden die Hofpausen entsprechend des Regelschulbetriebes
durchgeführt:
1. Hofpause: 09:25 - 09:45 Uhr
2. Hofpause: 11:25 - 11:45 Uhr.
18. In den Regenpausen verbleiben die SuS in ihren
Klassenräumen.
19. Für die Schülerbeförderung besteht Maskenpflicht. Die
Buskinder tragen diese bereits an der Bushaltestelle. Auch
hier ist der Mindestabstand nach Möglichkeit einzuhalten. Für
das Einhalten der Maßnahmen ist die Aufsicht führende
Lehrkraft verantwortlich.
20. Der Unterricht ist ohne Gesang und ohne Blasinstrumente
auszugestalten.
15.09.2020 gez. Birgit Roßmann (Schulleitung)
gez. Birgit Ramisch (Sicherheitsbeauftragte)